Sozialversicherungspflicht Geschäftsführer

  • Besteht Sozialversicherungspflicht in einer GmbH?
    Über 1,8 Millionen Bundesbürger zahlen zu Unrecht in die Sozialversicherung.
  • Bekomme ich als Geschäftsführer oder Gesellschafter Beiträge zurück?
    Bereits gezahlte Beiträge können im Statusfeststellungsverfahren erstattet werden.
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Sozialversicherungspflicht in der GmbH für Geschäftsführer / Gesellschafter

Es herrscht große Unsicherheit wenn es um die Frage der Sozialversicherungspflicht Geschäftsführer geht. Zur Sozialversicherung zählen u.a. die Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Unfallversicherung und die Rentenversicherung. Besteht Unsicherheit im Hinblick auf den Sozialversicherungsstatus (abhängige Beschäftigung oder Selbstständigkeit), so besteht nach § 7 a Absatz 1 SGB IV die Möglichkeit, in einem Anfrageverfahren eine Entscheidung der deutschen Rentenversicherung Bund über den Status des Erwerbstätigen zu beantragen. Die Clearingstelle übernimmt die formalisierte Prüfung im Auftrag aller Sozialversicherungsträger.

Welche Beurteilungskriterien sind von Bedeutung?

Bei Gesellschafter / Geschäftsführern oder mitarbeitenden Familienangehörigen liegt nach der ständigen Rechtssprechung ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vor, wenn die betroffenen Personen:

-funktionsgerecht dienend am Arbeitsprozess der Firma teilhaben

-für ihre Beschäftigung ein entsprechendes Arbeitsentgelt erhalten

-keinen maßgeblichen Einfluß auf die Geschicke der Gesellschaft kraft ihres Anteils am Stammkapital geltent machen können

Weitere Beurteilungskriterien sind:

  • Kapitalbeteiligung von mindestens 50 Prozent
  • Kapitalbeteiligung unter 50%
  • Branchenkenntnisse
  • Bindung an Zeit, Dauer und Ort der Arbeitsbindung.
  • Gesellschafter - Geschäftsführer einer Familien GmbH
  • Unternehmerrisiko

Wer ist betroffen?

  • Gesellschafter - Geschäftsführer / in
  • Fremdgeschäftsführer
  • Mitarbeitender Gesellschafter
  • Angestellter Familienangehöriger
  • Lebensgefährte mit gleicher Meldeanschrift
  • Vorstand einer Aktiengesellschaft

Über uns

Wir stellen uns als ein Unternehmen vor, dass bundesweit tätig ist. Mit unseren Mitarbeitern betreuen wir ein breitgefächertes Klientel, das von mittelständischen Unternehmen bis hin zu Selbstständigen und Freiberuflern reicht. Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Beratung im Bereich der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung und deren Teilgebieten für Gesellschafter, Geschäftsführer und mitarbeitende Familienangehörige. Wir arbeiten hierbei mit langjährig auf Sozialversicherungsclearing spezialisierten Experten und Verfahrensfinanzierern zusammen.

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Pressestimmen

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Altersvorsorge für Unternehmer

"Unter Altersvorsorge sind alle Maßnahmen zu verstehen, die der finanziellen Sicherheit im Ruhestand dienen. In Deutschland setzt sich das Altersvorsorge-System aus drei Säulen zusammen. Je nach Status können Unternehmer die Angebote der Säulen nutzen."


Manager Magazinmanager magazin
Vereine besser als Aktiengesellschaften

"Mit einer Pensionskasse können Arbeitnehmer effektiv vorsorgen. Voraussetzung: Der Arbeitgeber bietet diese Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge und wählt eine gute Kasse aus. Denn die Leistungen unterscheiden sich erheblich. Finanztest nennt gute Angebote und gibt Tipps für Versicherte."


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Chancen optimal nutzen

"Das Ergebnis ist ernüchternd. Laut einer Umfrage unter Angestellten im Mittelstand nutzen derzeit etwa nur 47 Prozent die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Mehr als die Hälfte der Angestellten lässt ihr Recht auf eine steuerbegünstigte Altersvorsorge ungenutzt. Dabei schlagen Arbeitnehmer mit der bAV zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie sorgen fürs Alter vor und sparen gleichzeitig Steuern und Sozialabgaben. Und alle können profitieren."


Welt-OnlineWelt-Online
Die besten Steuervorteile erzielen Sparer mit betrieblicher Altersvorsorge

"Für viele Arbeitnehmer beginnen die Tage des Zweifels. Wer eine Betriebsrente abgeschlossen hat, zahlt nicht selten sein Weihnachtsgeld in diesen Topf der Altersvorsorge ein. Manche Sparer aber wollen lieber das Zusatzgeld für Geschenke oder den Winterurlaub ausgeben. Sie müssten die Zahlungen in den kommenden Tagen stoppen. Es gibt jedoch noch eine dritte Gruppe - Arbeitnehmer, die sich noch gar nicht mit betrieblicher Vorsorge befasst haben. Für sie wird es erst recht Zeit, sich Gedanken zu machen, und zwar noch kurz vor Jahresende."


Badische ZeitungBadische Zeitung
Wie der Betrieb die Rente aufbessert

"Wer hat Anspruch auf die betriebliche Altersversorgung? Seit 2002 hat in Deutschland jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung aus Entgeltumwandlung. Darunter versteht der Gesetzgeber, dass angestellte Mitarbeiter von Unternehmen freiwillig auf einen Teil des Gehalts verzichten können, das der Arbeitgeber dann in ein Vorsorgemodell investiert. Oder aber Arbeitgeber und -nehmer finanzieren die Beiträge gemeinsam. Welche Form gewählt wird, bestimmt jedoch der Arbeitgeber."


Süddeutsche ZeitungSüddeutsche Zeitung - Betriebliche Altersvorsorge
Wer sie nicht hat, verschenkt Geld

"Ob es am Namen liegt? Zugegeben, er ist sperrig, und wenn man ihn hört, entflammt wohl bei kaum jemandem ein Interesse an der Frage, was sich wohl dahinter verbirgt: Betriebliche Altersvorsorge? Zum Gähnen. Vielleicht ist der Name also ein Grund dafür, dass die betriebliche Altersvorsorge das Mauerblümchen der privaten Altersvorsorge ist. Sie ist zu Unrecht verkannt, da sind sich die Experten einig, denn sie kann sich richtig lohnen."

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