Es herrscht große Unsicherheit wenn es um die Frage der Sozialversicherungspflicht Geschäftsführer geht. Zur Sozialversicherung zählen u.a. die Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Unfallversicherung und die Rentenversicherung. Besteht Unsicherheit im Hinblick auf den Sozialversicherungsstatus (abhängige Beschäftigung oder Selbstständigkeit), so besteht nach § 7 a Absatz 1 SGB IV die Möglichkeit, in einem Anfrageverfahren eine Entscheidung der deutschen Rentenversicherung Bund über den Status des Erwerbstätigen zu beantragen. Die Clearingstelle übernimmt die formalisierte Prüfung im Auftrag aller Sozialversicherungsträger.
Bei Gesellschafter / Geschäftsführern oder mitarbeitenden Familienangehörigen liegt nach der ständigen Rechtssprechung ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vor, wenn die betroffenen Personen:
-funktionsgerecht dienend am Arbeitsprozess der Firma teilhaben
-für ihre Beschäftigung ein entsprechendes Arbeitsentgelt erhalten
-keinen maßgeblichen Einfluß auf die Geschicke der Gesellschaft kraft ihres Anteils am Stammkapital geltent machen können
Weitere Beurteilungskriterien sind:
Wir stellen uns als ein Unternehmen vor, dass bundesweit tätig ist. Mit unseren Mitarbeitern betreuen wir ein breitgefächertes Klientel, das von mittelständischen Unternehmen bis hin zu Selbstständigen und Freiberuflern reicht. Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Beratung im Bereich der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung und deren Teilgebieten für Gesellschafter, Geschäftsführer und mitarbeitende Familienangehörige. Wir arbeiten hierbei mit langjährig auf Sozialversicherungsclearing spezialisierten Experten und Verfahrensfinanzierern zusammen.